Baurecht
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen bau- und immobilienrechtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B.
- Vertragsgestaltung/Vertragsüberprüfung
- Beratung in Einzelfragen zur VOB/B, zum BGB Werkvertrag und zu technischen Vorschriften wie DIN Normen oder der VOB/C
- Unterstützung bei Störungen im Bauablauf - Baumängel
- Beratung bei Fragen zur Abnahme, Gewährleistung (Nachbesserung/Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz) und Verjährung
- Kündigung und Teilkündigung von Bau- und Architektenverträgen
- Beweissicherung durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Schiedsgutachten
- Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baumängeln auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz und Vertragsstrafe
- Kostenvorschussklagen
- Überprüfung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure
- Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen
- Durchsetzung von Vertragsstrafenansprüchen oder Verzugsschäden